Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird künftig automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Derzeit informieren die Banken die Sparer über das neue Verfahren – und sorgen damit für große Verunsicherung, wie Vikarin Mirjam Pfeiffer von der Evangelischen Auferstehungsgemeinde in Puchheim bei vielen Kirchenmitgliedern beobachtet hat. Die gelernte Finanzwirtin, die vor ihrem Theologiestudium in der Steuerverwaltung arbeitete, betont: “Es handelt sich weder um eine neue Steuer, noch um eine Steuererhöhung, sondern lediglich um ein neues Verfahren, um die Steuer zu erheben.” Für die Steuerzahler mache es manches einfacher: “Sie müssen die Kapitalerträge nicht mehr in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.”
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Früher war es der “Zehnt”, heute ist es die Kirchensteuer. Foto: Esther Stosch / pixelio.de
Die Kirchensteuer betrage weiterhin acht Prozent der staatlichen Steuer, sagt Vikarin Pfeiffer. Neu sei nur, dass die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wie beispielsweise Zinsen – die Sparer immer schon entrichten mussten – ab 2015 von den Banken direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden, so wie es mit der pauschalen Abgeltungssteuer bereits seit einigen Jahren geschieht. Bisher hatten Kirchenmitglieder die Wahl: Entweder ließen sie den Steuerabzug von der Bank vornehmen oder sie gaben die Kapitalerträge in ihrer Steuererklärung an.
Auch die Steuerfreibeträge bleiben unverändert: “Bei Ledigen sind Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro, bei Verheirateten in Höhe von 1.602 Euro steuerfrei”, sagt Pfeiffer: “Die meisten Sparer zahlen deshalb ohnehin keine Steuer auf ihre Zinserträge und damit auch keine Kirchensteuer.”
Neu sei lediglich, dass ab 2015 das Bundeszentralamt für Steuern die Banken elektronisch verschlüsselt darüber informiere, wer von ihren Kunden Kirchenmitglied ist. Die Banken ermittelten dann die Höhe der Kirchensteuer und führten sie automatisiert und anonym über die Finanzämter an die entsprechende Kirche ab. “Bankmitarbeiter erfahren nicht, welcher Kirche der Steuerzahler angehört”, betont Pfeiffer.
Wer dennoch nicht möchte, dass die Daten zur Kirchenmitgliedschaft weitergegeben werden, kann beim Bundeszentralamt eine Sperre setzen lassen. Das entsprechende Formular ist im Internet abrufbar und muss bis 30. Juni 2014 beim Bundeszentralamt für Steuer vorliegen. “Dann behält die Bank die Kirchensteuer nicht ein”, erläutert die Puchheimer Vikarin und ergänzt: “Der Bankkunde ist dann allerdings verpflichtet, eine Steuererklärung mit der Anlage ‘KAP’ abzugeben, damit die Kirchensteuer erhoben werden kann.”
Neues Verfahren, aber keine neue Abgabe
Viele Kirchenmitglieder sind irritiert. Was bedeutet das Schreiben der Banken in der Praxis? Wird eine neue Kirchensteuer fällig?
Pfeiffer: Nein. Es handelt sich weder um eine neue Steuer, noch um eine Steuererhöhung, sondern lediglich um ein neues Verfahren, um die Steuer zu erheben.
Was genau ändert sich?
Pfeiffer: Bisher konnten die Anleger wählen, ob die Kirchensteuer, die schon immer für Kapitalerträge wie beispielsweise Zinsen gezahlt werden musste, direkt von der Bank abgeführt oder aber im Rahmen der Steuererklärung entrichtet wurde. Jetzt wird der automatische Abzug zum Normalfall: Ab 1. Januar 2015 ziehen die Banken die Kirchensteuer für Kapitelerträge automatisch ein und führen sie direkt ans Finanzamt ab. Bei der Abgeltungssteuer, die der Staat auf Kapitalerträge erhebt, geschieht das bereits seit einigen Jahren.
Und warum sind die Änderungen notwendig?
Pfeiffer: Das neue Verfahren vereinfacht die Festsetzung der Kirchensteuer. Das bringt auch dem Steuerzahler Vorteile: Er muss die Kapitalerträge nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Wie hoch ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge eigentlich?
Pfeiffer: Sie beträgt in Bayern acht Prozent der staatlichen Steuer. Das ist derselbe Satz, der auch bei der Einkommensteuer zu zahlen ist. Hat ein Sparer zum Beispiel steuerpflichtige Zinserträge von 10.000 Euro, zahlt er 2.451 Euro Abgeltungssteuer, denn der Steuersatz von 25 Prozent wird um den sogenannten pauschalen Sonderausgabenabzug reduziert. Der Solidaritätszuschlag beträgt 134,81 Euro, die Kirchensteuer 196,08 Euro. Aber es gibt Freibeträge, die auch für die Kirchensteuer gelten: Für Ledige sind Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro steuerfrei, bei Verheirateten sind es 1.602 Euro. Die meisten Sparer zahlen deshalb ohnehin keine Steuer auf ihre Zinserträge und damit auch keine Kirchensteuer.
Die Banken kündigen jetzt an, dass sie Daten zur Religionszugehörigkeit abfragen. Weiß künftig jeder Bankangestellte, welcher Kunde welcher Kirche angehört?
Pfeiffer: Nein, die Daten werden verschlüsselt und anonymisiert. Wer dennoch nicht möchte, dass die Daten zur Kirchenmitgliedschaft weitergegeben werden, kann beim Bundeszentralamt eine Sperre setzen lassen. Das entsprechende Formular ist im Internet abrufbar und muss bis 30. Juni 2014 beim Bundeszentralamt für Steuer vorliegen. Dann behält die Bank die Kirchensteuer nicht ein. Der Bankkunde ist in diesem Fall allerdings verpflichtet, eine Steuererklärung mit der Anlage “KAP” abzugeben, damit die Kirchensteuer erhoben werden kann.
Beitrag: Eva Dignös